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Allgemeine Geschaftbedinungen Downloads
Die angeführten Daten wurden mit Sorgfalt erhoben.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag zustande. Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Mietanbot, Kaufvertrag) entsteht Provisionsanspruch in der Höhe der gesetzlich vorgesehenen Höchstsätze, die Provision ist bei Vertragsabschluß fällig.
Es gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes BGBl. 262/1996 und der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBl. 297/1996.
Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Innsbruck.
Erwerbsnebenkosten
Im Falle eines Kaufvorhabens (Erwerb) einer Liegenschaft in Österreich, dürfen wir Sie auf folgende Nebenkosten hinweisen:
- 3% Vermittlungsprovisionsgebühr (zuzüglich 20% USt.),
- 3,5% Grunderwerbssteuer,
- 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr
- und weitere Kosten für die Vertragserrichtung bei einem Anwalt oder einem Notar Ihrer Wahl.
Mietnebenkosten
Im Falle eines Mietvorhabens (Miete) einer Liegenschaft in Österreich, dürfen wir Sie auf folgende Nebenkosten hinweisen:
- 1 BMM Vermittlungsprovisionsgebühr (zuzüglich 20% USt.) bis 3 Jahre Mietdauer ansonsten 2 BMM,
- 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl USt.) höchstens das 18fache des Jahreswertes
- und weitere Kosten für die Vertragserrichtung bei einem Anwalt oder einem Notar Ihrer Wahl.